EU-Betriebsbeschränkungs-VO tritt Mitte Juni 2016 in Kraft: 6 Stunden Nachtruhe in Frankfurt bleiben bestehen!
Auf einer Veranstaltung der Airport Regions Conference (ARC) zum Thema Umsetzung der neuen EU-Verordnung zu lärmbedingten Betriebsbeschränkungen in der Hessischen Landesvertretung in Brüssel wurde am 20. November 2015 über die Umsetzung der neuen EU-Verordnung zu lärmbedingten Betriebsbeschränkungen in allen 28 Mitgliedsstaaten informiert.
An der Konferenz nahmen Vertreter der zuständigen EU-Kommissionen, von Eurocontrol, von mehreren europäischen Verkehrs- und Umweltbehörden einschließlich des hessischen Verkehrsministerium, sowie zahlreiche Vertreter von Flughäfen aus Frankreich, Großbritannien, Belgien, den Niederlanden, Österreich, der Schweiz, Polen, Rumänien, Irland, den baltischen Staaten und Deutschland teil. Außerdem waren Vertreter von NGOs von den Flughafenstandorten in Wien, Charles-de-Gaulle in Paris, in Amsterdam-Schiphol, in Brüssel, sowie Vorstandsmitglieder der UECNA (Europäische Vereinigung gegen die schädlichen Auswirkungen des Luftverkehrs) sowie der ACNUSA (eine Art französischer Fluglärmkommission) anwesend.
Die Vertreter der Luftverkehrslobby: Fraport AG, Airbus, Boeing, ADV, AERO, IATA, AEA, ACI, DHL, EASA waren sehr zahlreich erschienen.
Diese neue Verordnung tritt am 16. Juni 2016 in Kraft. Dabei müssen bei Lärmschutzmaßnahmen an Flughäfen, zunächst alle Möglichkeiten des passiven Schallschutzes z. B. der Einbau von Schallschutzfenstern oder Lüftern ausgenutzt werden. Erst wenn dies nicht ausreichend schützen, könnten als letzte Möglichkeit Betriebsbeschränkungen in Form von Kernruhezeiten oder Nachtflugverboten erlassen werden.
Die für den Frankfurter Flughafen wichtigste Frage war, könnte die EU-Kommission auf Grundlage dieser neuen Verordnung die dort bestehende sechsstündige Betriebsbeschränkung wieder rückgängig machen?
Fazit: Das 6-stündige Nachtflugverbot/Kernruhezeit/Betriebsbeschränkung am Frankfurter Flughafen bleibt bestehen und wird durch die EU-Kommission nicht in Frage gestellt.
Ganz grundsätzlich gilt, dass Betriebsbeschränkungen und Nachtflugverbote jeweils nach den lokalen oder regionalen Gegebenheiten an den europäischen Flughäfen auf Grundlage der neuen EU-VO zu regeln sind. Dies ist jeweils in den betroffenen Regionen zwischen den Betroffenen auszuhandeln.
Bei aller Kritik an den sechs Stunden Betriebsbeschränkung in Frankfurt wird in an vielen Flughafenstandorten z. B. in London, Paris oder Amsterdam mit großen Interesse verfolgt welche Lärmschutzmaßnahmen am größten deutschen Flughafen in den vergangenen Jahren erreicht worden sind.
Trotzdem gilt es auch in Frankfurt weiter wachsam zu bleiben und den Protest fortzusetzen: Um die Gesundheit zu schützen und die Lebensqualität zu erhalten, ist ein 8-stündiges Nachtflugverbot, schärfere Lärmgrenzwerte und die Berücksichtigung der hohen Einzelschallereignisse in einen geänderten Luftverkehrsgesetz durchzusetzen.
Aufmerksam verfolgt werden müssen die zurzeit laufenden Verhandlungen zu TTIP, CETA und TISA. Die US-Luftverkehrswirtschaft will diese Investitions- und Freihandelsabkommen benutzen, um bei uns in Europa und Deutschland durchgesetzte Umwelt- und Gesundheitsstandards auszuhebeln.